Verblüffender Vergleich: “Ehrenmord” strafwürdiger als “Eifersuchtsmord”?

“Bei den … Ehrenmord[fällen] im weiteren Sinn [verübt] der (ehemalige) Partner die Tat, um seine persönliche und familiäre Ehre zu schützen. … [Im] Detail fällt die Abgrenzung zur “normalen” Tötung einer Frau durch ihren männlichen (Ex-)Partner hier schwer, denn Faktoren wie Eifersucht, Besitzdenken und eine “Wenn ich sie nicht haben kann, soll sie keiner kriegen”-Attitüde liegen in beiden Fällen vor.

Die Unterscheidung bestimmt sich dann am kulturellen Umfeld und dem von dort ausgeübten Erwartungsdruck: Beim Ehrenmörder steht der Begriff der (Familien)ehre im Vordergrund, und diese Familie drängt ihn oft mehr oder weniger subtil zur Tat. Teilweise sind in diesen Fällen auch Familienmitglieder des Täters aktiv an der Tat beteiligt, als Anstifter, Gehilfen oder Mittäter. Bei sonstigen Partnertötungen ist zwar vielleicht der individuelle Stolz des Täters gekränkt, aber er bewegt sich nicht in gesellschaftlichen Strukturen, in denen eine Tötung seiner (ehemaligen) Partnerin als adäquate Reaktion empfunden oder gar aktiv unterstützt wird. Die Täter entscheiden in diesen Partnertötungen ohne Ehrhintergrund komplett autonom; wenn sie ihr Umfeld befragen würden, würde es ihnen von der Tat abraten.” (Weiterlesen: http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/strafrecht-ehrenmord-blutrache-dissertation-islam-rabatt/)

Wirklich verblüffend ist nur die Unterstellung angeblicher Strafrabatte für durch eine bestimmte Subkultur mitbestimmter Täter und die damit einhergehende implizite Wertung zB der FAZ (http://www.faz.net/aktuell/politik/staat-und-recht/empoerung-ueber-urteil-kultureller-rabatt-fuer-ehrenmord-12863670.html), dass die individuelle psychologische und soziale Situation (nur) dann nicht strafmildernd berücksichtigt werden dürfe, wenn sie zwar vorhanden, aber einer anderen kulturellen Prägung als der deutschen (?) entsprungen sei, und mithin “Ehrenmorde” gegenüber “normalen” Eifersuchtsmorden” strafwürdiger seien.

Es dürfte auf der Hand liegen, dass derjenige Täter, der entgegen seiner Erziehung, Prägung, und Erwartungshaltung seines sozialen Umfeldes handelt, mehr kriminelle Energie aufbringt, höhere Hemmschwellen überwindet und eine deviantere Verhaltensweis an den Tag legt, als derjenige, der sich – immer noch unzweifelhaft in verwerflicher Weise – seiner Erziehung, Prägung, und der Erwartungshaltung seines sozialen Umfeldes beugt. Weiterhin dürfte auf der Hand liegen, dass solche Täter sich nicht auf vorwerfbare Weise erst in eine kriminelles Verhalten fördernde und geradezu erwartende Subkultur hineinbegeben haben (wie beispielsweise bestimmte Motorrad- und Rocker-Clubmitglieder oder auch Wirtschaftsstraftäter), sondern in sie hinein geboren wurden, vergleichbar Straftätern, die durch Missbrauch oder zerrüttete Familienhintergründe (mit-) kriminalisiert wurden.